HYDRAULISCHE PRÄZISIONSSPANNTECHNIK
Hydraulische Spanndorne oder Spannfutter werden zur hochgenauen Aufnahme von Bohrungs- oder Wellenteilen für die Bearbeitung in Werkzeug- oder Prüfmaschinen verwendet. Diese Spanntechnik bietet eine flächenhafte Mitnahme und Zentrierung der Werkstücke bei einer Rundlaufgenauigkeit ab 0,002mm. Der Spannbereich liegt in der Größe vom Toleranzbereich IT H8.
VIZAAR VUMAN E3/E3+
Der VUMAN® ist das ultimative Videoendoskop bei Inspektionen mit dem Bedarf von langen Reichweiten. Die neueste Generation des VUMAN Videoendoskops vereint modernste Spitzentechnologie mit langjähriger Expertise im Bereich der visuellen Inspektion. Mehr als jedes andere Videoendoskopsystem verfügt der VUMAN® E3/E3+ über einzigartige Funktionen, die ein weites Spektrum an Inspektionen ermöglichen. - wechselbare Videosonden bis 30 m Länge - verschiedene Sondendurchmesser (6 mm / 8 mm / 12 mm) - X-WAY pneumatische Kameraabwinkelung (4-Wege) - Remote Fokus für eine detailreiche Bilddarstellung (3 mm bis ?) - Detailauflösung 0,035 mm bei 4 mm Distanz - kristallklare Farbwiedergabe - intuitive und einfache Bedienung der Benutzeroberfläche - integrierte Kontroll- und Dokumentationseinheit - professionelles Dateimanagementsystem mit Standarddateiformaten - schneller, integrierter SSD-Speicher mit bis zu 80 GB - mobil - tragbar und optional mit Akku-Betrieb - edles und besonders robustes Gehäuse aus Kohlefaser - lebenslange Garantie auf Carbon Gehäuse und LED - zusätzliche Anschlüsse zur Dokumentation externer Videosignale und Verwendung zusätzlicher Monitore - ‘HOT SHOP’ Reparatur verfügbar - komfortabel und sicher: Sondentrommel mit Griff für einfaches Aufwickeln der Sonde, auch im Betrieb.
EINSTELLRINGE, EINSTELLDORNE UND VERZAHNUNGSLEHREN
Einstellringe und -dorne sowie eine große Auswahl an Verzahnungslehren sind in allen Qualitätsklassen und Sondermaßen lieferbar. Außerdem können Zertifikate nach Werksnormen oder mit Rückführbarkeit nach AA / DAkkS samt Zusatzangaben (auf Anfrage) ausgestellt werden.
KONTURMESSEN
Dieses hochpräzise Rauheits- und Konturenmessgerät verbindet CAD-Zeichnungen mit Form & Lagefunktionen, führt automatisierte Messabläufe aus und übermittelt die Datensätze an übergeordnete Analysesysteme von Fertigungsprozessen. Spezielle Eigenschaften sind Durchmesserbestimmungen ab 0,8 – 150mm, Gewindekonturbestimmung, Autokalibrierung, automatische Zenitsuche und verwechslungssichere USB - Tastarme.
OPTISCHE MESSUNG SCHNEIDEWERKZEUGE
Diese Maschine ist für die Messung von Zerspanungswerkzeugen geeignet. Die vertikale Optik dient zur Messung von Durchmessern und Längen auf Drehwerkzeugen. Die horizontale Optik hingegen ermöglicht die Messung des Kopfwerkzeuges und sichert auch die richtige Ausrichtung. Im weiteren rotiert die zweite horizontale Optik um das Werkzeug herum ohne dass sich dieses bewegt. Aus dieser Drehung können so mehrere und verschiedene Winkel mit hoher Zuverlässigkeit ermittelt werden.
DIGITALPASSAMETER
Außenmessschrauben der Feinmess Suhl erfüllen alle Ansprüche, die in Werkstätten der stahl- und metallverarbeitenden Industrie gestellt werden. Alle Messmittel haben neben einer hohen Genauigkeit und einer garantiert langen Lebensdauer eine gute Ablesbarkeit und gehärtete Messflächen - für größtmögliche Messsicherheit. Daher verwenden wir seit Jahren solide Stahlausführungen, große Durchmesser bei Spindeln sowie Messflächen und statten die Geräte mit robusten Isolierplatten und -griffen aus. Nur so halten unsere Messschrauben hohen Beanspruchungen stand, auch unter ungünstigen Betriebsverhältnissen.
3D-TASTER UND ZUBEHÖR
Bei uns erhalten Sie hochwertige Taster mit Messkugeln aus Stahl, Rubin oder Keramik, auf Wunsch auch mit Zapfenbohrungen für Zentrieraufnahmen in allen Genauigkeitsklassen. Diese sind auch als Messsatz in einer Holzkassette zusammenstellbar. Zertifikate zum Nachweis der Erfüllung von Standards können auf Wunsch beigelegt werden.
HANDMESSMITTEL
Egal ob Innenmessschrauben, Prüfstifte oder Induktivtaster: In unserem Produktsortiment finden Sie ein breites Repertoire an einfachen Handmessmitteln, Lehren in diversen (Sonder-)Ausführungen und auch Komponenten für den Einsatz mit größeren Messsystemen. Neben zahlreichen anderen Produkten können wir Ihnen unter anderem folgende Handmessmittel anbieten: -) Verzahnungsmesswerkzeuge -) Gewindetiefenlehren -) Fasenmessgeräte -) Schiebelehren -) Mikrometer -) Messuhren -) Messrachen -) Sonderlehren -) Sondermesswerkzeuge
INDUSTRIELLE ENDOSKOPIE
Starre Endoskope sind mit hochwertigen Linsensystemen ausgestattet. Der Vorteil liegt in der relativen Robustheit und hohen Bildqualität. Bei Verwendung von Spiegelrohren wird die Blickrichtung entsprechend der angegebenen Gradzahl umgelenkt. Alternativ können Blickrichtung und Bildöffnungswinkel durch Linsensysteme definiert werden. Hierbei liegt der Vorteil im geringeren Arbeitsdurchmesser und dem vollständigen Blickfeld. Unter dem Button Download Info gelangen Sie zu unserem Produktprtfolio für Industrie Endoskope.
VIZAAR SNK 60X
Die Schwenk-Neige-Kamera SNK 60x von viZaar ist eine Inspektionskamera zur ferngesteuerten Sichtprüfung von Tanks, Behältern und großen Rohren. Mit ihrem umfangreichen Zubehör und den verschiedenen Ausführungen mit LED- oder Halogen-Beleuchtung und wahlweise Aluminium- oder Edelstahlgehäuse ist die SNK ideal für Ihre Inspektionsumgebung konfigurierbar. Ob in Flüssigkeiten oder an der Luft, die SNK 60x ist nahezu überall einsetzbar. - Schwenk-Neige-Funktion für vollständige Rundumsicht - bis zu 60-facher Zoom für kleinste Detailauflösungen, auch auf große Distanz lässt kein Detail im Verborgenen - separat ansteuerbare Scheinwerfer für beste Beleuchtung und am besten sichtbare Fehlerkontraste - optional bis 5h Akkubetrieb - eingeblendete X/Y Positionsanzeige für nachvollziehbare Orientierung und Dokumentation - automatisches Speichern der Kameraposition - rufen Sie die Positionen jederzeit ab und fahren Sie sie erneut an - wasserdicht bis 50 m Tiefe - Systemkabel in verschiedenen Längen, erweiterbar bis zu 150 m - aramidfaserverstärktes (Kevlar®) Kabel mit hochrobustem Edelstahlstecker für Langlebigkeit und Sicherheit - digitale Bildbearbeitung über die Matrix E3 Dokumentationseinheit - immer bestens gerüstet mit dem umfangreichen Zubehörangebot - einfacher Aufbau und Inbetriebnahme im Plug-and-Play Prinzip
OmniTest 5 kN und 7.5 kN
Die neue Serie von Universalprüfmaschinen von Mecmesin ist optimal geeignet für Zug- und Druckversuche im Bereich der Werkstoff- und Bauteilprüfung. Diese vielseitigen Universalprüfsysteme werden von der leistungsstarken und intuitiven VectorPro™-Prüfsoftware gesteuert, wodurch sie für die Umsetzung von Qualitätssicherungsstandards in allen Branchen einfach zu verwenden sind. Das PC-gesteuerte Modell bietet die Flexibilität, die Prüfroutinen auf einer Computerhardware Ihrer Wahl auszuführen. Die OmniTest 5 kN und 7.5 kN gehören zur Reihe der Einsäulenprüfmaschinen. Sie benötigen nur sehr wenig Platz auf der Werkbank und sind aufgrund ihrer mittleren Belastbarkeit ideal für Anwendungen, die eine größere Investition in ein Zweisäulenprüfgerät erfordert hätten.
dk FIXIERSYSTEME
Lösungen für alle Spannaufgaben und Fixieraufgaben in der Messtechnik. Die modularen Systeme für taktiles und optisches Messen sind untereinander kompatibel. Zusätzlich zu den Baukastensystemen der einzelnen Programme werden auch kundenspezifische Lösungen angeboten.
VIZAAR VUCAM
Die VUCAM ist die Referenz für tragbare Videoendoskope. Bei ihrer Entwicklung wurden völlig neue Maßstäbe gesetzt: - Höchste Qualität in Fertigung und Produktion - Flexibel und gleichzeitig drehstarr - Robust und widerstandsfähig - Alle nötigen Funktionen in einem tragbaren System - ALL-IN-ONE-HAND für einfache Bedienung - Intuitive bedienbare Oberfläche - Kundenspezifische Sonderlösungen möglich VUCAM XO / XO+ 6 mm Videoendoskop mit wechselbaren Optik-Adaptern Konstruiert für Applikationen ab Ø 6 mm. Besonders geeignet für Schweißnahtprüfungen, Wärmetauscherinspektionen, Anlageninstandhaltung, Bauüberwachung, Fremdkörper- kontrolle, Personensuche, Wehr- und Sicherheitstechnik. Die VUCAM XO/XO+ gibt es in 2,2 m bis 6,6 m Länge und mit drei optionalen Optik-Adaptern. VUCAM XF/XF+ 4 mm Videoskop mit wechselbaren Optik-Adaptern Besonders geeignet für die Inspektion dünner Rohre und enger Rohrbögen ab Ø 4 mm, beispielsweise für Schweißnahtprüfungen, bei Getriebe- und Lagerinspektionen, im Wind- und Wasserkraftsektor, in der Automobilindustrie sowie in der Wehr- und Sicherheitstechnik. Verfügbar in 1,1 m bis 6,6 m Länge und mit zwei optionalen Seitblick-Adaptern. VUCAM AM/AM+ 4 mm Videoskop ohne Wechseloptiken Speziell entwickelt für den Automotive Sektor sowie die Automobilindustrie und optimiert für Inspektionen in engen Hohlräumen ab Ø 4 mm. Die VUCAM AM/AM+ ist in Längen von 1,1 m bis 3,3 m erhältlich.
DREHMOMENTMESSTECHNIK
Montageprozesse benötigen Konzepte zur Sicherstellung des geforderten Anzugsmomentes. Je nach Anforderung an den Schraubfall müssen Analysen und eine dokumentierte Einstellung der Schraubwerkzeuge erfolgen. Der Einsatz von geeigneten Messgeräten zur Rückführung der Messwerte auf vergleichbare Standards ist daher ein wichtiges Element in unserer Beratungsleistung. Wir unterscheiden dabei zwischen prozessbegleitende Methoden zur Darstellung und Beschreibung des Montageprozesses und Methoden zur Analyse und Auslegung von Schraubverbindungen. Beide Richtungen erfordern auch eine hohe Qualität an Kalibriermethoden, die wir in Zusammenarbeit mit dem DAkkS-Kalibrierlabor der Fa. Schatz AG und dem ÖKD-Kalibrierlabor der CQS- Messtechnik GmbH unserem Kundenkreis anbieten.
GREIFERTECHNIK
In der Automation von Handhabungs- und Montagevorgängen strebt man nach Flexibilität, Effizienz und Höchstleistung. Davon sind in hohem Maße die Greiferkomponenten betroffen. Bei uns profitieren Sie von einem innovativen Programm an End-of-Arm-Tooling-Komponenten. Das Sortiment beinhaltet einen umfangreichen, modular aufgebauten Greiferbaukasten – speziell abgestimmt auf Ihre jeweilige Anwendung. Wir stellen Ihnen eine große Auswahl an Greiferkomponenten, wie Greifzangen, Greiffinger, Schneidzangen, und vielseitigem Zubehör bereit. Eine Vielzahl an unterschiedlichen Befestigungslementen und Schnellwechselsystemen runden unser Portfolio ab. Gerne übernehmen wir auch die Planung und Realisierung eines individuellen Greifersystems für Sie. FIPA steht für höchste Kompetenz im Greiferbau. Sie finden unsere Komponenten und Lösungen in vielen Branchen. Unsere Produkte sind speziell für Anwendungen in der Kunststoffindustrie optimiert, um für jede Handling-Aufgabe die ideale Lösung zu bieten. Ob Greifzangen mit gummierten Greifbacken für die abdruckarme Entnahme von Kunststoffteilen oder LABS-freie Vakuumsauger mit einer hohen Temperaturbeständigkeit – alle Produkte entsprechen den höchsten Qualitätsstandards für maximale Prozesssicherheit.
VIDEO MESSSYSTEM
Video-Mess-System von Marcel Aubert Vielseitige Messmaschine für die Werkstatt geeignet. Ausgerüstet für schnelle und zuverlässige optische Messungen mit unterschiedlichen Blickfeldern. Basis aus Granit Manueller Kreuztisch, Verfahrweg 300 x 300mm mit Kupplung. Messmassstäben Heidenhain. Präzisionssäule, Verfahrweg 150mm. Zoom-Optik 12X mit 8 Rasterindexen. Bildschirm 24". Farbkamera 1.3 Mpx USB 3.0. LED-Auflichtbeleuchtung. Personal Computer mit Monitor. Mess- und Vergleichssoftware. Glas-Kalibriermassstab mit Chrom-Einlagen.
DIATRON 1000
Hochpräzises Hand-Messgerät DIATRON1000 aus dem Hause Diatest. Komplettes Mess-System zur Bohrungsmessung mit vierter Nachkommastelle und Auflösung von 0,1 µm / 0,000005’’ Ergonomisch geformtes und leicht zu bedienendes Hand-Messgerät Flexibler Einsatz der Standard-Bohrungsmessdorne BMD von DIATEST Bietet statische und dynamische Messung, Min-Max-Messung, Programmierung am Gerät oder per Kabel am PC Umschaltbar zwischen metrisch und Zoll, Toleranzanzeige in allen Messmodi Genauigkeit von ± 0,2 µm Linearitätsabweichung über 3 mm Messweg 2 Mio. Messwertübertragungen ohne Batteriewechsel, das optionale Funkmodul wird über die Gerätebatterie gespeist Optionale Datenübertragung per Echtfunk DIAWIRELESS oder Kabel inkl. freier Software. Kontinuierliche Messdatenübertragung oder per Tastendruck bei Verwendung von DIAWIRELESS oder Kabel INDUSTRIE 4.0 ready
BOHRUNGSMESSTECHNIK
Das Produktprogramm unseres langjährigen Partners Diatest GmbH fokussiert sich in erster Linie auf die möglichst präzise, aber auch schnelle und einfache Erfassung der geometrischen Maße von Bohrungen. Eine umfangreiche Auswahl an verschiedensten Varianten von Bohrungsmessdornen, Kantentastern und Verzahnungsprüfgeräten sowie zahlreiche Zubehörartikel garantieren eine zweckorientierte Anpassung an Ihre Messaufgaben. Die bewährte, robuste Bauweise der Produkte sowie innovative Ansätze wie die drahtlose Messdatenübertragung erlauben außerdem eine maximale Flexibilität und Mobilität bei der Werkstückprüfung.
TESA MICRO-HITE+M
Das motorisierte Höhenmessgerät MICRO-HITE+M unterscheidet sich vor allem durch sein exklusives patentiertes Verstellrad (FEEL&MOVE-Technologie), das schnelles Positionieren des Tasters mit flüssigem Ausführen der Messsequenz kombiniert. Universelle Werkstatt- oder Labormaschine, die in nächster Nähe des Anwenders aufgestellt werden kann. Die Robustheit der gusseisernen Basis und Säule machen daraus ein zuverlässiges Instrument, das eine exzellente Wiederholbarkeit und Präzision unter verschiedensten Bedingungen garantiert. Neben den typischen 1D-Basisfunktionen ist es mit fortschrittlichen Messmodi ausgestattet (Winkel, Programmierung, 2D...), die willkommen sind, wenn messtechnische Anforderungen komplexer werden. Die integrierte patentierte QUICKCENTER Technologie gibt klare Informationen nicht nur beim einfachen Antasten, sondern erweist sich auch beim Messen der Umkehrpunkte als Vorteil. Mit jedem MICRO-HITE+M wird kostenlos ein SCS Messzertifikat (Swiss Calibration Standards) mitgeliefert, wodurch jegliche versteckten Mehrkosten in Zusammenhang mit einer erneuten Zertifizierung des Geräts nach dem Kauf vermieden werden.
HANDHABUNGSSCHULUNG ZU Q-DAS qs-STAT
Das Softwaremodul qs-STAT unseres Partnerunternehmens Q-DAS ist mittlerweile aufgrund der großen Verbreitung vor allem im Automobilsektor de facto in den Status eines Industriestandards erhoben worden und bietet zahlreiche Möglichkeiten zur statistischen Beurteilung und Analyse von Prozessen und Systemen. Doch dieser riesige Funktionsumfang wird von vielen Nutzern oftmals nur unzureichend ausgenutzt. Wir möchten Ihnen in diesen Seminaren vertiefende Kenntnisse im Umgang mit diesem leistungsstarken Softwaretool vermitteln und Ihnen - gerne auch an Hand von speziellen Beispielen aus Ihrem Berufsalltag - zeigen, wie Sie mit der Software möglichst effizient arbeiten können. Dazu wird Ihnen auch eine Trainingslizenz zur Software zur Verfügung gestellt, mit der Sie auf einem (selbst mitgebrachten) Notebook während der Schulung auch die erlernte Theorie an Hand von Beispielen in die Praxis umsetzen können. Die genauen Inhalte werden dabei immer interaktiv mit den Teilnehmern abgestimmt und die Termine je nach den Vorkenntnissen der Interessenten eher für Fortgeschrittene oder aber auch für Neueinsteiger ausgelegt. Grundsätzlich gilt hier aber wie auch bei unseren anderen Seminaren: Je genauer Sie Problemstellungen aus Ihrem Alltag schildern können, desto bessere Varianten zur Lösung dieser Aufgaben mit qs-STAT können wir Ihnen bieten - Interaktion zwischen Teilnehmern und Vortragenden ist bei unseren Seminaren der Schlüssel zu einer erfolgreichen Schulung. Bei Fragen zu Teilnahmegebühren, den nächsten Schulungsterminen und weiteren organisatorischen und inhaltlichen Informationen können Sie sich gerne telefonisch oder via E-Mail mit uns in Verbindung setzen.
OmniTest 10 kN - 50 kN
Diese Reihe Universalprüfmaschinen von Mecmesin ist für die Zug- und Druckprüfung von Materialien, Produkten und Bauteilen konzipiert. Diese vielseitigen universellen Prüfsysteme werden von unserer leistungsstarken und intuitiven VectorPro™ Prüfsoftware gesteuert, wodurch sie für die Umsetzung von Qualitätssicherungsstandards in allen Branchen einfach zu verwenden sind. Das PC-gesteuerte Modell bietet die Flexibilität, die Prüfroutinen auf einer Computerhardware Ihrer Wahl auszuführen. Der zweisäulige OmniTest ist in drei Rahmengrößen mit Nennlasten von 10 kN, 25 kN, und 50 kN erhältlich. Diese universell einsetzbaren UTMs sind ideal für die Prüfung steifer Materialien, die höhere Lasten erfordern, für Prüfungen mit langer Dehnung und geringen Kräften sowie für die Montage größerer Proben, die in einsäuligen Prüfrahmen nicht ohne weiteres untergebracht werden können.
SCHLEIFSCHEIBEN- AUSWUCHTGERÄT
Das Microcontroller gesteuerte Schwingungsmess- und Auswuchtgerät EasyBalancer EB 3500 von HOFMANN ist speziell für das Auswuchten von Schleifscheiben und Schleifspindeln konzipiert. Das im EB 3100 integrierte Spreizwinkelverfahren für das Auswuchten in einer Ebene wird durch einen klar strukturierten Bedienerdialog gesteuert. Die Positionen der Schiebegewichte zur Korrektur der Unwucht wird automatisch ermittelt. Daneben bietet das EB 3500 die Messung der drehzahlsynchronen Unwuchtschwingung und der Summenschwingung im Bereich von 10 Hz bis 1 kHz. Die Summenschwingung ist die Grundlage für die Beurteilung des Zustandes von Maschinen und Anlagen nach DIN ISO 10816-3. In diesem Video wird die Funktion des Schleifscheibenauswuchtgeräts näher erklärt.
IPM MESSUNG
IN-PROZESS-MESSUNG: Weniger Gesamtbetriebskosten durch höheren Automatisierungsgrad 100 % Messen im Prozess mit DIATEST Bohrungsmessdornen BMD - In Ihrer CNC-Maschine! Ob Drehen, Fräsen, Schleifen: Der BMD sitzt im Werkzeug-Wechselsystem CNC-Maschine Standard-Werkzeugaufnahmen nutzbar – für verschiedene Durchmesser Kein Umbau der CNC-Maschine zur Messwert-Anzeige – Einbinden in DIAWIRELESS Echtfunk-Netzwerk Sehr hohe Wiederholgenauigkeit Schwimmhalter zum Ausgleich von Positionierungsfehlern Alle BMD-Größen möglich – von 3,95 mm bis 100 mm Maschinenherstellerunabhängig Weniger menschliche Eingriffe notwendig, weniger Nacharbeit, Sonderfreigaben oder Ausschuss Messen Im Prozess – 100 % Sicherheit im Prozess
OPTISCHE OBERFLÄCHENMESSTECHNIK
Die immer höheren Anforderungen an Materialoberflächen - sei es hinsichtlich optischer Qualität, Optimierung von Reibflächen, Vorbereitung des Werkstück auf weitere Bearbeitungsschritte oder zahlreicher anderer Anwendungsaspekte - erfordern großes Know-How und den Einsatz möglichst zweckorientierter Messgeräte. Dank unserer (auf deren jeweiligen Gebieten jeweils technologisch führenden) Partnerunternehmen können wir Ihnen ein sehr umfangreiches Programm an Oberflächenmesssystemen und Beratung zu Oberflächenanalysen anbieten. Das Spektrum reicht von einfachen, mobilen Tastschnittgeräten und Schichtdickenmessgeräten bis hin zu schnellen Streulichtsensoren von Optosurf für dreidimensionale Oberflächenbetrachtungen.
VIZAAR SNK Ultra 365
PERFEKTION FÜR DIE BEHÄLTERPRÜFUNG UND REINHEITSKONTROLLE Die SNK 60x ist optimiert für die Inspektion großer Hohlräume wie Tanks und Behälter. Mit der SNK Ultra 365 legen wir jetzt noch einmal nach! Durch die spezielle UV-Beleuchtung eignet sich diese Inspektionskamera perfekt zur Reinheitskontrolle und bei Riboflavintests. Das macht die SNK Ultra 365 zur idealen Behälterkamera in der Lebensmittel-, Pharma- und Chemieindustrie!
VIDEOENDOSKOP IPLORE
Sie suchen nach einem möglichst flexiblen und kostengünstigen tragbaren Videoendoskop? Dann bieten wir Ihnen hier das iPLORE Videoskop mit wechselbaren Videosonden! Die iPLORE hat ein besonders geringes Gewicht und kann daher, und dank ihrer Akkulaufzeit von bis zu 4 h, für längere Zeit eingesetzt werden. Je nach Anwendung kann eine andere Sonde benötigt werden. Daher bieten wir Ihnen für einfache Inspektionsaufgaben das iPLORE Videoendoskop mit verschiedenen Wechselsonden an. Die Sonden der iPLORE gibt es in folgenden Durchmessern: 2,4 mm | 3,9 mm | 6,4 mm | 8,4 mm und folgenden Längen: 1,5 m | 2,0 m | 3,5 m | 6,0 m Außerdem sind ebenfalls UV und IR Sonden verfügbar.
KRAFT & DREHMOMENT SENSOREN
Die VFTI, AFTI, VFG und AFG sind vielseitige Kraft- und Drehmomentindikatoren, die für den Einsatz mit der Reihe von Mecmesin 'Smart' Zug- und Druckkraftmessdosen und 'Smart' statischen und rotierenden Drehmomentsensoren entwickelt wurden . Die Messwerte werden als Live-Werte mit Spitzenwertfunktion sowohl für Zug als auch für Druck oder für Drehmomente im Uhrzeigersinn und gegen den Uhrzeigersinn angezeigt. Daten können als kontinuierliche oder einzelne Messwerte zur Aufzeichnung auf PCs, Druckern und Datenloggern gestreamt werden.
HÄRTEPRÜFMASCHINEN
Die Industrie steht heute vor der Aufgabe, leistungsfähige Produkte zu immer niedrigeren Aufwänden entwickeln zu müssen, und stößt dabei in steigendem Maß in Grenzbereiche vor. Die Genauigkeit und Leistungsfähigkeit von Prüfsystemen ist darum ausschlaggebend für die Erfüllung dieser steigenden Anforderungen. Je genauer die Prüfergebnisse, desto effizienter können Produkte überprüft und Fertigungsprozesse gesteuert werden. Unser Partner KB Prüftechnik verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen auf dem Gebiet der Härteprüfung und Materialprüfung. Das Lieferprogramm umfasst Härteprüfmaschinen sowie deren Modernisierungen.
OmniTest 0.5 kN - 2.5 kN
Die neueste Serie von Mecmesin bei Universalprüfmaschinen ist optimal geeignet für Zug- und Druckversuche im Bereich der Werkstoff- und Bauteilprüfung.
WELLENAUSRICHTUNG
In die Familie der laseroptischen Wellenausrichtsysteme von Fixturlaser reiht sich ein neues Mitglied ein. Mit dem Fixturlaser ECO knüpft ACOEM konsequent an die erfolgreiche Tradition an – auch beim Modell ECO steht "Ease of use" im absoluten Vordergrund. Was dieses System nun umso attraktiver macht, ist das unschlagbare Preis/Leistungsverhältnis. Fixturlaser ECO ist die starke Einstiegsklasse in die Welt des laseroptischen Wellenausrichtens. Kabellose Sensoreinheiten, das brillante 4"Farbdisplay, wiederaufladbare Batterien und einem IP65 Design, welches rauen Umweltbedingungen sicher standhält. Dies sind nur ein paar der herausragenden Highlights des neuen Fixturlaser ECO. Auf den Punkt gebracht: Fixturlaser ECO ist ein hochqualitatives System, das extrem einfach zu bedienen ist. Somit wird das Wellenausrichten tatsächlich zum Kinderspiel! Nur Vorteile mit Fixturlaser ECO! • Integriertes Bluetooth • Lebenslange Garantie • Im Koffer vormontierte Sensoren für den schnellen Einsatz • Bediencomputer mit brillantem 4" Farb-Display • Vertizontal Move • Live-Korrekturwerte während des Ausrichtvorgangs • Screen Flip • 8 Stunden Akkulaufzeit bei Dauerbetrieb • Modernste CCD-Sensor Technologie • IP65 • Schlanke, kompakte Drahtlos-Sensoreinheiten Sie wollen mehr erfahren? Dann stellen Sie uns auf die Probe und vereinbaren Sie noch heute Ihren individuellen Vorführtermin mit uns.
MULTIFUNKTIONALE DIGITALANZEIGE
M3 ist ein Tool der neuesten Generation zur Durchführung von Dimensionsprüfungen unter Verwendung von 1 oder 2 Messtastern oder Längenmessgeräten. Es sind mehrere Versionen erhältlich zum Anschluss von: - Induktivmesstastern (kompatibel mit Metro, Tesa, z.B. Tesa GT21, und Mahr, z.B. Mahr P2004M) - Inkrementalmesstastern (Heidenhain, z.B. Heidenhain MT101, Magnescale DK über einen Adapter und Mitutoyo LG über einen Adapter) - Längenmessgeräten (Heidenhain, Magnescale)
VectorPro®
VectorPro ist ein fortschrittliches Softwarepaket für Kraftprüfungen, das für die Durchführung von Zug-, Scher-, Biege- und Druckprüfungen an Materialien, Komponenten und Produkten entwickelt wurde. Zeigen Sie Messdaten grafisch an und erstellen Sie schnell individuelle Prüfberichte. Wählen Sie einfach eine ELS-Kraftmessdose und einen Satz Spannzeuge aus, und schon können Sie mit der Leistung von VectorPro fortschrittliche Prüfungen durchführen.
FIPALIFT & KRANSYSTEME
Seit 30 Jahren gilt die FIPA GmbH in der Vakuum- und Greifertechnik als innovativer Partner für die Handhabung verschiedenster Güter. Angelehnt an diesen reichen Erfahrungsschatz bieten wir Ihnen auch Lösungen für das Heben kleiner und großer Lasten an. Wir decken alle Bereiche der innerbetrieblichen Logistik und Produktion ab – von schweren Kartons über Säcke bis hin zu Werkstücken aus Holz und Blech. Mit unseren FIPALIFT Schlauchhebern und dem FIPA Spider erhalten Sie manuell geführte Hebegeräte, die sich individuell an Ihre Branchenanforderungen anpassen lassen. Diese ermöglichen einen effizienteren, schnelleren Arbeitsablauf und sorgen gleichzeitig für die körperliche Entlastung Ihrer Mitarbeiter. Ein weiterer Aspekt, der unsere Hebezeuge auszeichnet, ist ihre Kompatibilität zu Komponenten der gesamten FIPA Vakuum- und Greifertechnik. Dadurch können wir für Sie kundenspezifische Sonderlösungen schnell und effizient realisieren. So individuell wie die Schlauchheber und Vakuumtraversen selbst sind auch unsere Serviceleistungen: Nutzen Sie unsere Kompetenz von der Planung bis zur Installation oder beziehen Sie lediglich die notwendigen Komponenten, die Sie mit eigenen Ressourcen installieren. Wie auch immer Sie sich entscheiden und wie Ihre Anforderung auch aussieht, mit FIPALIFT und FIPA Kransystemen lässt sich jede maßgeschneiderte Lösung verwirklichen.
KRAFTMESSTECHNIK
Gemeinsam mit unserem Partner Mecmesin bieten wir ein breites Portfolio an hochpräzisen Kraft- und Drehmomentmessgeräten. Mit unseren Zug-Druck-Prüfständen konnten wir bereits mit Kunden aus unterschiedlichsten Branchen hochpräzise Lösungen für spezifische Prüfverfahren entwickeln. Die Bandbreite reicht dabei von Schweißverbindungsprüfung und Materialbelastbarkeitsprüfungen bis hin zu Bruchtests an medizinischen Produkten und Folienabzugskraftmessungen an Verpackungen - zahlreiche Zubehörteile und kundenspezifische Adaptierungen ermöglichen höchste Flexibilität. Mecmesin-Drehmomentprüfsysteme erfreuen sich ebenfalls immer größerer Beliebtheit. Einsatzgebiete sind hierbei u.a. Messungen von nötigen Momenten zur Betätigung von Hebeln oder zum Öffnen von Schraubverschlüssen an Kanistern und Flaschen. Die mobilen Kraftmessgeräte AFG, BFG und CFG sind hingegen schon seit vielen Jahren aufgrund ihrer hohen Robustheit und Belastbarkeit bei zahlreichen Kunden die erste Wahl, wenn hochgenaue Kraftmessungen in rauen Fertigungsumgebungen durchgeführt werden sollen. Auch hier ermöglichen Adaptierungen und Zubehörteile einen großen kreativen Spielraum für zahlreiche Tests und Versuche. Das Drehmomentprüfgerät Helixa von Mecmesin wurde für die höchsten Anforderungen im Industriebereich konzipiert. Mit einem Messbereich von 0,1 bis 6 Nm und einer Auflösung von 1:65000 bei einer Genauigkeit von +/– 0,5 Prozent ist dieser Prüfstand flexibel auf die jeweilige Benutzeranwendung einstellbar. Dieser Messbereich wird durch austauschbare und anpassbare Drehmomentmesszellen erreicht.
Q-DAS qs-STAT
qs-STAT ist aufgrund seiner Beliebtheit vor allem im Automotive-Sektor mittlerweile für viele zu einem Synonym für die Durchführung statistischer Auswertungen von Messwerten geworden. Ob Stichprobenauswertungen oder Maschinen- bzw. Prozessfähigkeitsanalysen – qs-STAT ermöglicht Ihnen die rasche und effiziente Durchführung auf Basis zahlreicher statistischer Verfahren und einer Vielzahl an Verteilungsmodellen. Standardmäßig im Programm verfügbare Auswertestrategien (u.a. von Bosch, VW und BMW) verkürzen den Zeitaufwand für die Erstellung von Prüfberichten enorm und lassen Sie innerhalb kürzester Zeit Prozessparameter und -qualität bestimmen. Über Qualitätsregelkarten, Histogramme, Vergleichsdiagramme und weitere Grafiken lassen sich die Ergebnisse einfach und übersichtlich darstellen, so dass die wesentlichen Aspekte der Messungen beispielsweise auf den vorkonfigurierbaren Prüfberichten schnell ersichtlich sind. Die Kommunikationsmöglichkeiten zu Ihren anderen Softwaresystemen wurden in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut, Programmschnittstellen zu MES-, CAQ- oder ERP-Systemen stellen sicher, dass Sie die Daten auch über das Q-DAS-Softwaresystem hinaus nutzen und verarbeiten können. Viele führende Unternehmen setzen deshalb weltweit auf Q-DAS-Lösungen, um deren Qualitätsmanagement effizient und zuverlässig zu unterstützen. So konnte der hohe Stellenwert dieses Produkts nicht nur innerhalb des Automotive-Sektors über Jahre hinweg immer weiter ausgebaut werden.

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

kurz „AGB§“ der 
WANZEL Handels- und Projektmanagement GmbH
FN 107520t, (Fassung Mai/2018) 


Anschrift:  WANZEL Handels- und Projektmanagement GmbH 
                   Wagramerstraße 173/D
                   1220 Wien 
Telefon:      0043 1 259 36 16 
Email:        wanzel@wanzel.com 
Online:       www.wanzel.com 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) 


1.1 Für die zwischen der im Firmenbuch LG Wien unter FN 107520t eingetragenen WANZEL Handels- und Projektmanagement GmbH (in der Folge auch als „Lieferant“ bezeichnet) und dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (in der Folge auch als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) gelten ausschließlich nachstehende AGB. 

1.2 Der Kunde unterwirft sich der Geltung dieser AGB. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Ebenso haben diese AGB für alle mit der Ausführung der Leistung verbundenen Nebenarbeiten Geltung. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen mit dem Lieferanten entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden. 

1.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen, die sich insbesondere in der Auftragsbestätigung des Lieferanten oder in gesondert ausgehandelten Verträgen befinden, gehen den AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. 

1.4 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des KSchG, treten die zwingenden Bestimmungen des KSchG anstelle der Regelung in den AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon aber unberührt. 

2. Vertragsabschluss 


2.1 Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden; technische Auskünfte oder Lösungsvorschläge des Lieferanten sind ebenso ohne Gewähr, wie Beschreibungen, Proben oder Muster. Gleiches gilt, wenn der Lieferant aufgrund einer Bestellung des Kunden nur eine vorläufige Auftragsbestätigung ausstellt. 

2.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt. 

2.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung. 

3. Lieferung/Lieferfristen 


3.1 Enthält die Auftragsbestätigung keine Angaben, so gilt ab Werk-Lieferung (ex works; entsprechend den Incoterms) als vereinbart. 

3.2 Auch wenn der Lieferant vertraglich die Zulieferung der Ware übernimmt, bleibt Erfüllungsort das Werk des Lieferanten oder das ausdrücklich in der Auftragsbestätigung benannte Auslieferungslager. 

3.3 Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anlieferungsstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist. Auch wenn der Lieferant vereinbarungsgemäß die Zulieferung übernimmt, trägt der Kunde sämtliche Transport- und Verpackungskosten. 

3.4 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten nicht unverzüglich innerhalb einer Frist von 7 Werktagen vom Kunden abgerufen wird. 

3.5 Die Ware wird gegen Transportschäden und -verluste nur auf schriftliche Anordnung des Kunden auf dessen Rechnung versichert! 

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei der Übergabe unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 2 Werktagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt. 

3.7 Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Lieferanten mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und vom Lieferanten zur Bestätigung der Mängelrüge gegenzuzeichnen. 

3.8 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht mit der Meldung der Versandbereitschaft oder nach Maßgabe der zur Anwendung gelangenden Klausel der Incoterms auf den Kunden über. 

3.9 Bestimmte Waren (etwa sperrige Waren) werden an den Kunden auf eigens angefertigten Lademittel (Spezialpaletten, Rollcontainer, etc.) geliefert. 

4. Annahmeverzug 


4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung am Erfüllungsort und gegebenenfalls entsprechend der im Vertrag vereinbarten Klausel der Incoterms abzunehmen. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Lieferung oder der Umstand, dass der Kunde nicht in der Lage war, die Lieferung zu prüfen, berechtigen ihn nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben. 

4.2 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug (insbesondere wegen Nichtübernahme nach Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten), so wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder 
(i) beim Lieferanten oder bei einem Dritten eingelagert oder 
(ii) an den Kunden versendet. Erfolgt die Einlagerung beim Lieferanten, so ist dieser berechtigt, eine Gebühr zu verlangen, die jener eines öffentlichen Lagerhauses entspricht. Eine Haftung des Lieferanten für die Verschlechterung oder den Untergang der bei ihm gelagerten Ware trifft den Lieferanten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
Davon unberührt bleiben die Rechte des Lieferanten i.S.d. §§ 373 ff UGB. 

4.3 Nimmt der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht ab, kann der Lieferant 
(i) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder 
(ii) Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren, wobei der Lieferant berechtigt ist, ohne Schadens- und Verschuldensnachweis 30 % der jeweiligen Auftragssumme und darüber hinaus auch Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinnes zu begehren. Gleiches gilt, wenn es aus anderen, vom Lieferanten nicht zu vertretenden Gründen, zur Vertragsaufhebung kommt. 

5. Höhere Gewalt 


Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder vom Lieferanten nicht beeinflussbare Behinderungen, wie Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen etc. sowie vom Lieferanten oder von dessen Vorlieferanten nicht zu vertretende Unfälle befreien den Lieferanten für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind; den Lieferanten treffen in diesem Fall keine Verzugsfolgen. 

6. Liefertermine 


6.1 Bei allen Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben und gelten diese ist vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse und Behinderungen. Der Lauf von Lieferfristen beginnt 
(i) mit Zugang der Auftragsbestätigung des Lieferanten beim Kunden oder 
(ii) bei Fehlen der Auftragsbestätigung mit der Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten beim Kunden.

Enthält das vom Kunden angenommene Angebot des Lieferanten oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten oder die dem Kunden zugestellte Auftragsbestätigung bereits einen Liefertermin anstatt einer Lieferfrist, so gilt dieser und geht den Regelungen in (i) und (ii) vor. Sollte ein vereinbarter Liefertermin oder eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten werden oder innerhalb dieser Frist Ware in geringerer Menge geliefert werden, so befindet sich der Lieferant in Verzug und hat der Kunde eine mindestens 6-wöchige Nachlieferungsfrist für die verspäteten Waren zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist mitgeteilt hat. 

6.2 In Gang gesetzte Lieferfristen nach Punkt 6.1 werden durch die nachfolgend angeführten Umstände unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes fort: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag, Aussetzung, Unterbrechung oder Verzug des Vorlieferanten mit der Belieferung des Lieferanten, technische Gebrechen an Produktions- und Transportanlagen und alle Fälle höherer Gewalt nach Punkt 5. 

6.3 Dauert einer der in Punkt 6.2 genannten Gründe länger als zwei Monate, so sind sowohl der Lieferant als auch der Kunde berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen. Dieses Recht besitzt der Kunde nicht (mehr), (i) wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat oder (ii) wenn der Lieferant den Kunden vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Lieferung innerhalb angemessener Frist angekündigt hat. 

7. Teillieferungen 


Dem Lieferanten sind, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde, Teillieferungen, die vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen sind, gestattet. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrages hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teillieferungen auf, es sei denn, der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages erfasst auch die bereits ausgeführten Teillieferungen. 

8. Gewährleistung 


8.1 Der Lieferant leistet dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der Auftragsbestätigung festgelegten Qualität entspricht. 

8.2 Enthält die Auftragsbestätigung zur Qualität der Ware keine Angaben oder erfolgt die Lieferung ohne Auftragsbestätigung, so leistet der Lieferant Gewähr, dass die Ware die im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsvorlage des Lieferanten angegebene Qualität aufweist, in Ermangelung auch eines Angebots oder einer schriftlichen Auftragsvorlage, dass die Ware eine Qualität oder Leistung aufweist, die bei Waren der gleichen Art am Herstellungsort üblich ist und die vom Kunden vernünftigerweise auch erwartet werden kann. 

8.3 Warenbeschreibungen in einer Werbung oder in sonstigen öffentlichen Äußerungen stellen keine Beschreibung der Qualität der Ware dar. Hat der Kunde ein Muster erhalten, so ist die Ware vereinbarungsgemäß, wenn sie dem Muster entspricht. 

8.4 Abweichungen in Maß, Gewicht oder Qualität sind im Rahmen der vereinbarten oder im Land des Lieferanten bestehenden Normen zulässig. Das Gleiche gilt für die üblichen Toleranzen bei der Ermittlung der Quantitäten nach rechnerischen Grundsätzen. 

8.5 Für Ware, die als mindere Qualität, wie zum Beispiel „Zweite Wahl“ bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind. 

8.6 Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen der Ware wird keine Gewähr geleistet. 

8.7 Für die Bestimmung der Vertragsgemäßheit und den Beginn der Gewährleistungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übernahme gemäß Punkt 3 oder – bei Versendung – auf den Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Beförderer an; das gilt auch dann, wenn die Versendung durch den Lieferanten erfolgt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, abweichend davon jedoch 6 Monate für Gebrauchtmaschinen und 12 Monate für Neumaschinen, wobei unter Maschinen holz- oder metallbearbeitende Maschinen zu verstehen sind. Jedenfalls entspricht die Gewährleistungsfrist von an Kunden gelieferten Waren jener Frist, die der Hersteller der Ware dem Lieferanten einräumt und von der der Kunde informiert wurde; eine Mängelbehebung führt nicht zu deren Verlängerung. 

8.8 Ist eine rechtzeitige Mängelrüge erfolgt und die Vertragswidrigkeit der Ware vom Kunden bewiesen, so ist der Lieferant berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Vertragswidrigkeit durch Behebung des Mangels an der Lieferung (Verbesserung) oder durch Ersatzlieferung (Austausch) zu beseitigen. Fahrtkosten werden vom Lieferanten auch dann nicht ersetzt, wenn sie dem Kunden im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsfall entstehen. Dies gilt sowohl in den Fällen, in denen der Lieferant die Verbesserung oder den Austausch der Ware durchführt als auch dann, wenn der Kunde diese Maßnahmen, auch berechtigterweise, selbst durchführt. Ist die Verbesserung oder der Austausch unmöglich oder für den Lieferanten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so kann der Kunde nur die Aufhebung des Vertrages fordern. Ein Anspruch auf Minderung des Preises wird ausgeschlossen. Der Lieferant ist zu mehreren Verbesserungsversuchen berechtigt. Der Kunde ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Lieferanten berechtigt, Ware zurückzusenden. Diese wird in allen Fällen mit höchstens 90 % des effektiv bezahlten Entgelts gutgeschrieben. Die anfallenden Transportkosten sowie das Transportrisiko hat der Kunde zu tragen. 

8.9 Hat der Lieferant die Vertragswidrigkeit verschuldet, so kann der Kunde Schadenersatz nur in Form der Verbesserung oder des Austausches verlangen. Ist eine derartige Verbesserung der Lieferung oder der Austausch unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so kann der Kunde Schadenersatz in Geld nur fordern, wenn den Lieferanten selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Auch ein Ersatz des Mangelfolgeschadens ist nur unter dieser Einschränkung zulässig. 

8.10 Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Veränderung, Verarbeitung oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware. Für Kosten einer durch den Kunden selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten vorgenommenen Mängelbehebung hat der Lieferant ohne dessen vorher einzuholende schriftliche Zustimmung nicht aufzukommen. 

8.11 Die Anwendung des besonderen Rückgriffsrechtes gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen. 

9. Erklärungen des Herstellers 


9.1 Garantieerklärungen des Herstellers der Ware begründen, auch wenn sie vom Lieferanten weitergegeben werden, nur Ansprüche gegenüber dem Hersteller. 

9.2 Der Lieferant haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers oder des Importeurs, im Falle des Importeurs, sofern der Lieferant nicht auch selbst Importeur ist. 

10. Schadenersatz 


10.1 Der Lieferant ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Beweis dafür obliegt dem Kunden; Gleiches gilt für den Ersatz des Mangelfolgeschadens. 

10.2 Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder mittelbarer Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware. 

10.3 Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter. Dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistung ist oder dass ein Dritter mit den Waren in Berührung kommt. 

10.4 Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass dem Lieferanten Gelegenheit zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden gegenüber dem Lieferanten sind darüber hinaus betraglich mit 50 % des im Rahmen des jeweiligen Auftrages mit dem Lieferanten vereinbarten bzw. geleisteten Entgelts, jedenfalls aber mit € 20.000,00 beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahmemöglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen. 

10.5 Soweit der Lieferant technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

11. Produkthaftung 


11.1 Ausgenommen von den unter Punkt 10. vorgesehenen Einschränkungen ist die nicht abdingbare Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern dadurch ein Mensch verletzt, getötet oder an der Gesundheit geschädigt wird. 

11.2 Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler, und zwar für alle an der Herstellung, dem Import und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen, wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auch auf seine Abnehmer zu überbinden. Regressforderungen im Sinne der nach dem vorangehenden Absatz bestimmten gesetzlichen Regelungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Lieferanten verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Regressansprüche des Kunden gegenüber den Lieferanten (insbesondere nach § 12 PHG) werden ausgeschlossen. 

12. Preise und Zahlungsbedingungen 


12.1 Die Preise des Lieferanten verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk oder ab dem im Angebot, in der schriftlichen Auftragsvorlage des Lieferanten oder in der dem Kunden übermittelten Auftragsbestätigung genannten Auslieferungslager, ohne Verpackung, ohne Transportversicherung, ohne Frachtund Montagekosten. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht in den Preisen enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet. Für die Lieferung von Kleinstmengen erfolgt die Verrechnung von Zuschlägen zur Abgeltung des Mehraufwandes. 

12.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, vom Kunden - auch noch vor Durchführung der Lieferung – Akonto- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. 

12.3 Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. 

12.4 Die Preise des Lieferanten sind nach den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialspesen erstellt; erhöhen sich diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auftragsausführung, ist der Lieferant berechtigt, 
(i) diese Erhöhungen auf den Kunden zu überwälzen oder 
(ii) vom Vertrag zurückzutreten. 
Dasselbe gilt bei anderen vom Lieferanten unbeeinflussbaren Erhöhungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife. 

12.5 Alle Preise sind auf den Zeitpunkt des vom Lieferanten an den Kunden übermittelten Angebots oder den Zeitpunkt der Unterfertigung der schriftlichen Auftragsvorlage durch den Kunden abgestellt. In Ermangelung eines Angebots oder einer schriftlichen Auftragsvorlage oder der vom Lieferanten an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung oder in Ermangelung einer Auftragsbestätigung gilt jener Preis, der zum Ende des vorangegangenen Monats vor Lieferung Gültigkeit hatte. 

12.6 Ist die Lieferung mehr als zwei Monate nach der Vertragsschließung zu erbringen oder findet die Lieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat (also insbesondere aus den in Punkt 5 genannten Gründen) später als zwei Monate nach der Vertragsschließung statt, so kann der Lieferant den zu diesem Zeitpunkt in der Preisliste ausgewiesenen Preis anstelle des ursprünglich bestimmten Preises begehren. Der Lieferant hat Anspruch auf eine Anpassung des Preises bis zur Lieferung 
(i) bei einer Änderung der Wechselkurse und 
(ii) bei Mehrkosten, die durch eine unvollständige Ladung, Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtungsund Transportverhältnisse und 
(iii) bei einer Änderung des Transportweges aus Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, und (iv) bei einer Änderung der Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren, soweit der Lieferant die Versendung (Punkt 3) selbst vorgenommen hat. Die Anpassung des Preises hat entsprechend der Änderung dieser Kostenbestandteile und im Verhältnis ihres Anteils am Preis zu erfolgen. 

12.7 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Rechnungen des Lieferanten sind im Zeitpunkt der Lieferung, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob der Kunde Gelegenheit hatte, die Lieferung zu kontrollieren oder ob er Mängel und Schäden an der Lieferung geltend macht. Wird in Teilen geliefert, so ist der Lieferant zur Legung von Teilrechnungen berechtigt. Der Lieferant hat das Recht, Vorauszahlungen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen. 

12.8 Ein Skonto steht dem Kunden nur dann zu, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Verzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinfällig. 

12.9 Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. Eine abweichende Widmung der Zahlung durch den Kunden ist unwirksam. 

12.10 Für den Fall eines vom Kunden zu verantwortenden Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in der Höhe von 9,0 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Daneben ist der Lieferant berechtigt, die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren. 

12.11 Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten. 

13. Eigentumsvorbehalt 


13.1 Alle Waren und Lieferungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Darüber hinaus behält sich der Lieferant bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an seinen Waren (auch wenn diese konkreten Waren bezahlt wurden) vor; zu den Ansprüchen gehören auch alle Nebenforderungen. 

13.2 Werden die Forderungen aus der Lieferung in eine laufende Rechnung gestellt, so sichert das vorbehaltene Eigentum den jeweils aushaftenden höchsten Saldo. 

13.3 Sollte der Eigentumsvorbehalt erlöschen, geht das Eigentum an den Waren mit der Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung auf den Lieferanten über, der die Übereignung annimmt. Der Kunde bleibt in diesem Fall unentgeltlicher Verwahrer. 

13.4 Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren vom Kunden weiterveräußert, so tritt seine Kaufpreisforderung an die Stelle des vorbehaltenen Eigentums. Diese ist mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens an den Lieferanten abgetreten. An einlangenden Geldern erwirbt er in Form des Besitzkonstituts durch den Kunden Eigentum. Die Tatsache dieser Abtretung hat der Kunde in seinen Büchern und auf den Ausgangsrechnungen anzumerken sowie den Empfänger der Ware davon zu verständigen. 

13.5 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte, Hochwasser wie auch Vermurung ausreichend zu versichern oder für den Schaden einzustehen. Er hat dem Lieferanten die Forderung aus dem Versicherungsvertrag abzutreten und den Versicherer davon zu verständigen. Die Begründung von vertraglichen Sicherungsrechten an den im Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist dem Kunden untersagt. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von Vollstreckungshandlungen erfasst, so hat der Kunde das Vollstreckungsorgan auf das Fremdeigentum hinzuweisen und den Lieferanten spätestens innerhalb von 24 Stunden davon zu informieren. 

13.6 Kommt der Kunde hinsichtlich des durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Entgelts in Zahlungsverzug, so ist der Lieferant jederzeit berechtigt, sich in den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag noch nicht aufgelöst ist (Rücknahmerecht). 

14. Beratungs-, Installations- und Supportdienstleistungen sowie Seminare und Workshops 


Mit der Anmeldung oder Auftragserteilung zu einer Dienstleistung, die durch den Lieferanten oder einen im Auftrag vom Lieferanten handelnden Dritten durchgeführt wird, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Dies gilt auch für Folgeaufträge, soweit keine anderslautenden Sondervereinbarungen schriftlich festgehalten wurden. Mündliche Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten, dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Anmeldungen zu öffentlichen Seminaren werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Anmeldungen, Umbuchungen bzw. Stornierungen können nur in schriftlicher Form (Post, Fax oder E-Mail) entgegengenommen und berücksichtigt werden. Jede Anmeldung ist verbindlich, soweit nichts gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Rechnungen sind bei Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich der Lieferant das Recht vor, Verzugszinsen im Punkt 12.10 ersichtlich zu verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder mit eigenen Ansprüchen gegenzurechnen. Damit eine Bestätigung für Seminarteilnahmen ausgestellt werden kann, ist zumindest eine Anwesenheit während 80% der Seminardauer erforderlich. 

15. Gutschriften 


Gutschriften sind EDV-unterstützt erstellt und mit laufenden Nummern und Datum versehen. Es wird vereinbart, dass Gutschriften 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sind. Verspätet eingereichte Gutschriften verfallen. 

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 


16.1 Für die Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Lieferanten auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. 

16.2 Für den Fall von Streitigkeiten, welche sich aus diesen AGB oder einem mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrag ergeben oder sich auf die Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit der AGB oder des Vertrages beziehen, einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen der gegenständlichen AGB oder eines Vertrages mit dem Lieferanten vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien, Österreich. Unabhängig davon ist der Lieferant berechtigt, nach seiner Wahl den Kunden vor dem nach dessen Sitz oder dessen Niederlassung sachlich zuständigen ordentlichen Gericht zu klagen. 

16.3 Auf alle Fragen der Auslegung dieser AGB oder aller vom Lieferanten mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich formelles und materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Verweisungsnormen anzuwenden. 

17. Datenschutz 


Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen und UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. 
Wir weisen darauf hin, dass wir diese Daten gemäß DSGVO Art.6 Abs(1) lit b zur Vertragserfüllung oder vorvertraglicher Maßnahmen verarbeiten und an uns mit der Durchführung des Auftrages Beauftragte Dritte übermitteln, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden. 

18. Allgemeines 


18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Ergeben sich Lücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. 

18.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Der Lieferant seinerseits ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten. 

18.3 Handlungen oder Unterlassungen des Herstellers, des Vorlieferanten oder des Beförderers sind dem Lieferanten nicht zuzurechnen. 

18.4 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870 erfolgen kann, weiters willigt er ein, dass im Fall seines Zahlungsverzuges alle Daten der Warenkreditevidenz übermittelt und von dieser Dritten zugänglich gemacht werden. 

18.5. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Bildmaterial, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten. Dies gilt auch dann, wenn diese online verfügbar sind. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung bedarf der ausdrücklichen vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Fehlt diese Zustimmung und liegt auch nur eine der genannten Nutzungsarten vor, ist der Lieferant berechtigt, ein einmaliger Betrag von 25 % der Planungs- bzw. Herstellungskosten oder der Kostenvoranschlagssumme zu verlangen, und zwar unabhängig davon, ob es sich beim verletzten Werk um ein Werk nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt oder nicht.